1. Trimester
18. August – 19. Dezember 2025
15 Wochen
| 45 Min. / Lektion | CHF 255.– |
| 60 Min. / Lektion | CHF 300.– |
| 90 Min. / Lektion | CHF 450.– |
Kursinformationen
Alle Kurse laufen über drei Trimester im Jahr. Hier stehen Daten, Preise und die wenigen Regeln, die einen guten Ballettunterricht ausmachen.

Drei Trimester
18. August – 19. Dezember 2025
15 Wochen
| 45 Min. / Lektion | CHF 255.– |
| 60 Min. / Lektion | CHF 300.– |
| 90 Min. / Lektion | CHF 450.– |
5. Januar – 2. April 2026
12 Wochen
| 45 Min. / Lektion | CHF 204.– |
| 60 Min. / Lektion | CHF 240.– |
| 90 Min. / Lektion | CHF 360.– |
22. April – 4. Juli 2026
11 Wochen
| 45 Min. / Lektion | CHF 187.– |
| 60 Min. / Lektion | CHF 220.– |
| 90 Min. / Lektion | CHF 330.– |
Preise je Trimester und Lektionsdauer. Das erste Trimester dauert von Schulbeginn bis Weihnachten, das zweite bis zu den Frühlingsferien, das dritte bis zu den Sommerferien.
Die erste Kursstunde ist gratis und unverbindlich. Einfach vorbeikommen und mittanzen.
Ab zwei Lektionen pro Woche 10 %. Geschwisterrabatt 10 %.
Pro Trimester im Voraus mittels Einzahlung.
Schriftlich vor Ablauf eines Trimesters, jeweils per 30. November, 31. März oder 30. Juni.
Im Unterricht
Die Kinder kommen etwas vor Beginn der Ballettstunde, damit Zeit zum Umziehen bleibt. Um ihre Konzentration nicht zu stören, ist das Zuschauen bei den kleineren Kindern während der Stunde nicht erlaubt.
Dafür gibt es einmal im Jahr, vor den Ferien, eine Besuchsstunde. Eltern, Verwandte und alle, die gerne zuschauen, sind herzlich eingeladen.
Richtige Ballettbekleidung und eine ordentliche Ballettfrisur sind für den Unterricht wichtig — beides ist schnell erklärt:
Absenzen und Versicherung
Bei krankheits- oder unfallbedingter Abwesenheit von mehr als vier Wochen wird das Kursgeld bei Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses zurückerstattet.
Fallen Lektionen infolge von Feiertagen, Feiertagsbrücken oder Abwesenheit der Teilnehmenden aus, wird das Kursgeld nicht zurückerstattet. Bei Vorabmeldung können Lektionen nach Vereinbarung innerhalb des laufenden Trimesters nachgeholt werden.
Die Teilnehmer sind von der Ballettschule nicht gegen Unfall und Krankheit versichert — vor, während und nach dem Unterricht. Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer beziehungsweise der gesetzlichen Vertreter.
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